1 .
Geltung der AGB
Nachstehende Bedingungen sind Grundlage aller Angebote und Lieferungen.
Nebenabreden, Einzelvereinbarungen oder die Vereinbarung anderer Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen der
schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch bestätigte Aufträge können nur
ausgeführt werden, wenn es die Lieferkapazität zulässt.
Von der Bestellung abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn nicht
unverzüglich widersprochen wird.
3. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise. Sie
verstehen sich rein netto ab Lieferfirma. Gesondert berechnet werden
Verpackung, Transport, Versicherung und die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer.
Bei Lieferungen innerhalb der EU wird die in der BRD gültige Umsatzsteuer
berechnet, sofern die Umsatzsteueridentitätsnummer des Bestellers nicht
vorliegt. Preiserhöhungen im Falle außergewöhnlicher, von der Lieferfirma nicht
zu vertretender Änderung von Kostenfaktoren bleiben vorbehalten.
4. Liefertermine
In Auftragsbestätigungen genannte Liefertermine oder Lieferumfänge können
abgeändert werden, wenn außergewöhnliche Umstände den normalen Lieferablauf
stören. Bei solchen außerhalb des Risikobereichs des Lieferers liegenden
Umständen befreien veränderte Liefertermine oder Lieferungen den Besteller
nicht von seiner grundsätzlichen Abnahmepflicht. Insbesondere berechtigen sie
den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz.
5.
Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lieferfirma. Die Gefahr geht ab Lieferung auf den Besteller
über.
Bei Lieferung und Montage geht die Gefahr am Tage der Übernahme in eigenem
Betrieb oder Haushalt auf den Besteller über.
6. Versand und Verpackung
Versandkosten und Verpackungsmaterial werden gesondert in Rechnung
gestellt.
7. Produktbeschreibung, Beratung
Produktmuster und Prospektbeschreibungen stellen unverbindliche
Anschauungsunterlagen dar und gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur
als annähernd. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB sind
ausdrücklich als Zusicherungen zu kennzeichnen. Die anwendungstechnische
Beratung erfolgt nach bester Kenntnis und Erfahrung, die Empfehlungen stellen
jedoch keine Garantieerklärung dar. Der Besteller ist verpflichtet, alle
Empfehlungen der Lieferfirma für die eigenen betrieblichen Verwendungszwecke
durch eigene Versuche zu überprüfen.
8. Rücksendung
Etwaige Rücksendungen können nur nach Vereinbarung in ordnungsgemäßer
Verpackung und ordnungsgemäßem Zustand erfolgen. Zurückgenommene Ware wird bei
ordnungsgemäßem Zustand
gutgeschrieben.
9. Zahlung
Rechnungen sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Lieferfirma. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung
oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse. Die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist gegen Vorausabtretung der künftigen
Kundenforderung gestattet. Die Vorausabtretung ist höhenmäßig auf den
Rechnungsbetrag der Lieferung begrenzt.
11. Mängelrüge
Beanstandungen wegen Beschaffenheit, Menge oder Qualität haben unverzüglich
schriftlich zu erfolgen. Die allgemeine Prüfpflicht umfasst im Falle der
Weiterverarbeitung eine Überprüfung der Geeignetheit der Ware für den
vorgesehenen Verwendungszweck. Die Ware gilt als genehmigt, wenn innerhalb von
5 Tagen nach Erhalt keine schriftliche Mängelrüge vorliegt. Etwaige versteckte
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach
Lieferung schriftlich anzuzeigen.
12. Gewährleistung
Im Falle (rechtzeitig) angezeigter berechtigter Beanstandungen behält sich die
Lieferfirma das Recht vor, nach ihrer Wahl den Kaufpreis zu mindern oder Ersatz
zu leisten. Der Ersatz ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Eine
Haftung für jedwede Art von Mangelfolgeschäden ist aufgeschlossen, es sei denn,
der Lieferfirma kann grobes Verschulden an Entstehung des Mangelfolgeschadens
nachgewiesen werden. Auch in diesem Falle ist die Haftung auf die Höhe des
Rechnungsbetrages begrenzt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen
nicht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Schwerin ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, soll dadurch die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Falle einer Regelungslücke
oder einer unwirksamen Bestimmung soll die fehlende oder unwirksame Bestimmung
durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem in den Lieferbedingungen zum
Ausdruck gebrachten Willen der Lieferfirma am ehesten entspricht.
Handelsvertretung
Jedzik, Blumenstr. 25 a, 19067 Leezen