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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.


1 . Geltung der AGB

Nachstehende Bedingungen sind Grundlage aller Angebote und Lieferungen. Nebenabreden, Einzelvereinbarungen oder die Vereinbarung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch bestätigte Aufträge können nur ausgeführt werden, wenn es die Lieferkapazität zulässt.
Von der Bestellung abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn nicht unverzüglich widersprochen wird.

3. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise. Sie verstehen sich rein netto ab Lieferfirma. Gesondert berechnet werden Verpackung, Transport, Versicherung und die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Lieferungen innerhalb der EU wird die in der BRD gültige Umsatzsteuer berechnet, sofern die Umsatzsteueridentitätsnummer des Bestellers nicht vorliegt. Preiserhöhungen im Falle außergewöhnlicher, von der Lieferfirma nicht zu vertretender Änderung von Kostenfaktoren bleiben vorbehalten.

4. Liefertermine
In Auftragsbestätigungen genannte Liefertermine oder Lieferumfänge können abgeändert werden, wenn außergewöhnliche Umstände den normalen Lieferablauf stören. Bei solchen außerhalb des Risikobereichs des Lieferers liegenden Umständen befreien veränderte Liefertermine oder Lieferungen den Besteller nicht von seiner grundsätzlichen Abnahmepflicht. Insbesondere berechtigen sie den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz.

5. Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lieferfirma. Die Gefahr geht ab Lieferung auf den Besteller über.
Bei Lieferung und Montage geht die Gefahr am Tage der Übernahme in eigenem Betrieb oder Haushalt auf den Besteller über.

6. Versand und Verpackung
Versandkosten und Verpackungsmaterial werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Produktbeschreibung, Beratung
Produktmuster und Prospektbeschreibungen stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar und gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur als annähernd. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB sind ausdrücklich als Zusicherungen zu kennzeichnen. Die anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bester Kenntnis und Erfahrung, die Empfehlungen stellen jedoch keine Garantieerklärung dar. Der Besteller ist verpflichtet, alle Empfehlungen der Lieferfirma für die eigenen betrieblichen Verwendungszwecke durch eigene Versuche zu überprüfen.

8. Rücksendung
Etwaige Rücksendungen können nur nach Vereinbarung in ordnungsgemäßer Verpackung und ordnungsgemäßem Zustand erfolgen. Zurückgenommene Ware wird bei ordnungsgemäßem Zustand  gutgeschrieben.

9. Zahlung
Rechnungen sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist gegen Vorausabtretung der künftigen Kundenforderung gestattet. Die Vorausabtretung ist höhenmäßig auf den Rechnungsbetrag der Lieferung begrenzt.

11. Mängelrüge
Beanstandungen wegen Beschaffenheit, Menge oder Qualität haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Die allgemeine Prüfpflicht umfasst im Falle der Weiterverarbeitung eine Überprüfung der Geeignetheit der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck. Die Ware gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt keine schriftliche Mängelrüge vorliegt. Etwaige versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

12. Gewährleistung
Im Falle (rechtzeitig) angezeigter berechtigter Beanstandungen behält sich die Lieferfirma das Recht vor, nach ihrer Wahl den Kaufpreis zu mindern oder Ersatz zu leisten. Der Ersatz ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Eine Haftung für jedwede Art von Mangelfolgeschäden ist aufgeschlossen, es sei denn, der Lieferfirma kann grobes Verschulden an Entstehung des Mangelfolgeschadens nachgewiesen werden. Auch in diesem Falle ist die Haftung auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Schwerin ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, soll dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Falle einer Regelungslücke oder einer unwirksamen Bestimmung soll die fehlende oder unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem in den Lieferbedingungen zum Ausdruck gebrachten Willen der Lieferfirma am ehesten entspricht.



Handelsvertretung Jedzik, Blumenstr. 25 a, 19067 Leezen